Sozialdienst katholischer Frauen

Im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schweinfurt werden seit Juli 2012 Vormundschaften/ Pflegschaften für Minderjährige geführt. 
Die Entscheidung über die Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft trifft das Familiengericht.

Die Vormünderin übernimmt die Aufgaben einer gesetzlichen Vertreterin für ein minderjähriges Kind, dessen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen dürfen oder nicht können.
Eine besondere Gruppe bilden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern in die Bundesrepublik einreisen und hier einen Antrag auf Asyl stellen.

Eine Pflegschaft unterscheidet sich von einer Vormundschaft dadurch, dass diese nicht die gesamte elterliche Sorge umfasst, sondern nur einzelne Bereiche wie z. B. die gesundheitliche Sorge oder die schulischen Belange.

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