Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
Als Betreuungsverein übernehmen wir rechtliche Betreuungen auf Beschluss des Betreuungsgerichtes.
Was ist eine rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz?
Eine Betreuung nach dem Betreuungsgesetz ist eine rechtliche Vertretung in den Bereichen, die ein Mensch in Folge einer psychischen, geistigen, seelischen oder auch körperlichen Behinderung nicht mehr oder nicht mehr vollständig selbst wahrnehmen kann.
Welchen Umfang hat diese rechtliche Vertretung?
Sie umfasst Tätigkeiten in den Bereichen, die vom Betroffenen nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden können. Diese Wirkungskreise werden vom Betreuungsrichter festgelegt. Die Betreuerin wird je nach Wirkungskreis tätig und
- stellt Anträge bei verschiedensten Behörden
- sucht Heim-, Therapieplätze oder Pflegepersonen
- verwaltet Vermögen oder Schulden
- kümmert sich um Arbeitsplatz- und Wohnungsangelegenheiten
- veranlasst alle notwendigen Maßnahmen der ärztlichen Versorgung
Im persönlichen Kontakt werden alle anfallenden Fragen, so gut dies möglich ist, besprochen. Wünsche und Vorstellungen der Betreuten werden mit einbezogen und gewürdigt. Betreuung im rechtlichen Sinne bedeutet nicht die Übernahme der persönlichen Pflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Über die Betreuung werden vielmehr die Voraussetzungen geschaffen und alle Maßnahmen eingeleitet, die zu deren Durchführung erforderlich sind.